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    Voraussetzungen für die Berechtigung zur Inanspruchnahme der sozialen Sicherheit

    Es ist ratsam, sich vor der Teilnahme am Antragsverfahren über die Anforderungen für die Behinderung der sozialen Sicherheit zu informieren. Die Anforderungen an die soziale Sicherheit für Menschen mit Behinderungen unterscheiden sich von denen anderer Programme, die Leistungen für teilweise oder kurzfristige Behinderungen gewähren.

    Ihr Gesundheitszustand bestimmt die Behinderung

    Die Sozialversicherung zahlt Ihnen Leistungen, wenn Sie nicht arbeiten können, weil Sie an einer Krankheit leiden, die mindestens ein Jahr andauert oder voraussichtlich andauert oder zum Tod führt. Zusätzlich zu einer Krankheit, die mindestens ein Jahr andauert oder voraussichtlich andauert oder zum Tod führt, beruht eine Behinderung gemäß den Sozialversicherungsbestimmungen auf Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Um Anspruch auf Leistungen zu haben, dürfen Sie nicht in der Lage sein, eine Arbeit zu verrichten, die Sie zuvor erledigt haben (wesentliche Erwerbstätigkeit), und die Sozialversicherungsbehörde muss feststellen, dass Sie sich aufgrund Ihrer Erkrankung nicht an andere Arbeiten anpassen können. Das Bundesgesetz verlangt diese sehr strenge Definition von Behinderung.
    Sie sollten Invaliditätsleistungen beantragen, sobald Sie behindert sind. Warten Sie nicht - die Bearbeitung eines Antrags auf Invaliditätsleistungen kann lange dauern (ca. 3 bis 5 Monate)..
    Um Sozialversicherungsleistungen für Behinderte zu erhalten, müssen Sie außerdem zwei verschiedene Einkommenstests bestehen. Einer wird als "kürzlich durchgeführter Arbeitstest" bezeichnet, der Ihr Alter bei der ersten Invalidität angibt. Der andere ist ein "Dauer-Arbeitstest", der bestätigt, dass Sie lange genug im Rahmen der sozialen Sicherheit gearbeitet haben, um Anspruch auf Leistungen zu haben.

    Kürzlich durchgeführter Arbeitstest

    Bei dem kürzlich durchgeführten Arbeitstest wurde berücksichtigt, wann Sie behindert wurden und wie dies in Bezug auf die Kalenderviertel geschah. Die Kalenderviertel sind:
    • Erstes Quartal - Januar, Februar, März
    • Zweites Quartal - April, Mai, Juni
    • Drittes Quartal - Juli, August, September
    • Viertes Quartal - Oktober, November, Dezember
    Wenn Sie in oder vor dem Quartal, in dem Sie 24 Jahre alt werden, eine Behinderung erleiden, benötigen Sie in der Regel 1,5 Jahre Arbeit in dem Zeitraum von drei Jahren, der mit dem Quartal endet, in dem Ihre Behinderung begonnen hat. Noch verwirrt? Es gibt mehr.
    Wenn Sie in dem Quartal nach dem 24. Lebensjahr, aber vor dem 31. Lebensjahr eine Behinderung erleiden, müssen Sie in der Hälfte der Zeit arbeiten, beginnend mit dem Quartal nach dem 21. Lebensjahr und endend mit dem Quartal, in dem Sie eine Behinderung erlitten haben.
    Wenn Sie in dem Quartal, in dem Sie 31 Jahre oder älter werden, eine Behinderung erleiden, müssen Sie in der Regel innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf des Zeitraums von 10 Jahren, der mit dem Quartal endet, in dem Ihre Behinderung begonnen hat, arbeiten.

    Dauer des Arbeitstests

    Dieser Test bestimmt, wie lange Sie in dem Alter gearbeitet haben, in dem Sie zu Beginn der Behinderung waren. Wenn Sie beispielsweise vor dem 28. Lebensjahr eine Behinderung erleiden, müssen Sie 1,5 Jahre gearbeitet haben. Wenn Sie im Alter von 42 Jahren behindert wurden, benötigen Sie 5 Jahre Arbeit. Mit 60 Jahren behindert? Sie brauchen 9,5 Jahre Arbeit. In jedem dieser Fälle muss Ihre Arbeit für die Dauer des Arbeitstests nicht in einen bestimmten Zeitraum fallen.

    Wichtige Punkte zum Erinnern

    Um Leistungen bei Behinderung der sozialen Sicherheit zu erhalten, müssen Sie gemäß der Definition der Behinderung, die von der sozialen Sicherheit verwendet wird, deaktiviert sein. Sie müssen auch lange genug gearbeitet haben und eine bestimmte Menge Ihrer Berufserfahrung muss aktuell sein.
    Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Behinderung, kürzlich geleistete Arbeit und Arbeitsdauer nicht erfüllen können, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen. Wenn Sie dies tun, können Sie mit dem Bewerbungsprozess beginnen.
    Denken Sie daran, die Sozialversicherung zahlt nur für die vollständige Invalidität. Für Teilinvalidität oder für Kurzzeitinvalidität werden keine Leistungen gezahlt.